Situative Pflicht

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Wir haben sie in den letzten Tagen wieder zuhauf gesehen, diejenigen, die es mit der Auslegung der "situativen Pflicht" eher etwas locker nehmen. Als "situative Pflicht"  bezeichnet der Gesetzgeber die Verantwortung eines jeden einzelnen im Winter nur mit "geeigneter Bereifung" zu fahren. Eine faktische Pflicht gibt es nicht. Lediglich eine "Situative". Dass diese auch für die Polizei eines gesetzliche Grundlage für die Ahndung von Verkehrsgefährdungen darstellt nützt indes nur wenig: Dem ADAC ist einer Pressemitteilung zufolge kein einziger Fall bekannt, in dem in diesem Zusammenhang ein Verwarnungsgeld verhängt wurde. Und ob das überhaupt etwas genützt hätte...?

Mein Vorschlag wäre es diese Verkehrsteilnehmer zu zwingen, den Winter in Sommerschuhen zu verbringen. Dann würden sie den Unterschied zwischen geeignetem und ungeeignetem "Schuhwerk" sicher feststellen. Und wir müssten uns nicht mehr vor ihnen fürchten...

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2 Kommentare

Gute Idee, denn es muss Leuten weh tun, damit sie was lernen.. und kalte Füße tun weh!

Das Problem in diesem Fall ist, wo kein Kläger, ist kein Richter. Verschuldet man wegen falscher Bereifung einen Unfall, wird ein Verwarngeld in Höhe von 40 Euro fällig und man bekommt einen Punkt. Wird man nur "erwischt" kostet es "nur" 20 euro. Viele werden denken, dass das immer noch preiswerter als Winterreifen ist und Autofahren können doch schließlich alle. :-) Aber die Idee mit den kalten Füßen gefällt mir.

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