Unwürdigkeitstatbestand

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Nach seiner Verurteilung wegen Steuerhinterziehung muss Klaus Zumwinkel nun auch seine Auszeichnungen - genau genommen seine Orden - zurück geben. Dabei handelt es sich um das Bundesverdienstkreuz, das ihm seinerzeit verliehen wurde. Allerdings wird er nicht dazu aufgefordert, den Orden zurück zu geben - wenn es die Medien nicht vorweg "erzwingen", sondern man erwartet, dass er das aus freien Stücken macht.

Ordensträger seien zu einem "ehrbaren Verhalten" verpflichtet, erläuterte unlängst NRW-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers. Der "Unwürdigkeitstatbestand" sei im Fall Zuwinkel aber gegeben. Und deshalb erwarte Rüttgers, den Orden zurück zu erhalten. Freiwillig.

Ganz freiwillig ist das ja dann auch nicht mehr. Und: Warten wir's mal ab, was Herr Zumwinkel "freiwillig" mit dem Orden macht...

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2 Kommentare

Manche Sachen sind einfach unglaublich. Wahrscheinlich werden wir nie erfahren, ob der Herr den Orden freiwillig, gezwungenermaßen zurückgegeben hat.

Nie im Leben gibt er ihn zurück. Er hat doch seine Taten alle Gestanden, alleine dass ist doch heute schon ein Grund, dass Bundesverdienstkreuz "zubekommen"!!
Gruß
G.....

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