Und dann gibt sich die Ironie des Schicksals die zweifelhafte Ehre: Am Ladungstermin bin ich durch eine Auslandreise verhindert und kann nicht zur Verhandlung erscheinen. Der nächste verfügbare Termin - so das Gericht - kann frühestens im September stattfinden, aber nur an einem der Dienstage.
So werden wir dann noch einen weiteren Hochzeitstag feiern können. Unfreiwillig. Und da ich im September bereits 2 von 4 Dienstagen auf Reisen bin, bin ich nicht sicher, ob wir dann nicht noch ein weiteres Jahr ein Ehepaar bleiben (müssen)...

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