Wir haben sie in den letzten Tagen wieder zuhauf gesehen, diejenigen, die es mit der Auslegung der „situativen Pflicht“ eher etwas locker nehmen. Als „situative Pflicht“ bezeichnet der Gesetzgeber die Verantwortung eines jeden einzelnen im Winter nur mit „geeigneter Bereifung“ zu fahren. Eine faktische Pflicht gibt es nicht. Lediglich eine „Situative“. Dass diese auch für die Polizei eines gesetzliche Grundlage für die Ahndung von Verkehrsgefährdungen darstellt nützt indes nur wenig: Dem ADAC ist einer Pressemitteilung zufolge kein einziger Fall bekannt, in dem in diesem Zusammenhang ein Verwarnungsgeld verhängt wurde. Und ob das überhaupt etwas genützt hätte…?
Mein Vorschlag wäre es diese Verkehrsteilnehmer zu zwingen, den Winter in Sommerschuhen zu verbringen. Dann würden sie den Unterschied zwischen geeignetem und ungeeignetem „Schuhwerk“ sicher feststellen. Und wir müssten uns nicht mehr vor ihnen fürchten…