"Leben erleben, mit dir, den anderen, und mir"

Top Images
Veröffentlicht: 15 Jahren her

Anwidernde Geschichte

„Grabschändung bezeichnet das mutwillige Zerstören oder Beschädigen von Gräbern. Grabschändung ist in Deutschland nach § 168 des Strafgesetzbuches (StGB) als Störung der Totenruhe eine Straftat. Es wird kontrovers diskutiert, ob hierzu auch das Entfernen von (Blumen)schmuck gehört, da nach herrschender Ansicht das verletzte Rechtsgut das Pietätsgefühl der Angehörigen sowie der Gesellschaft durch das fortwirkende Persönlichkeitsrecht des Verstorbenen über den Tod hinaus (Postmortales Persönlichkeitsrecht) ist. Jeder unerlaubte Eingriff in den Zustand eines Grabes stellt aber zumindest nach dem jeweiligen Ortsrecht (Friedhofsordnung) meist eine Ordnungswidrigkeit dar. Das unerlaubte Entfernen von Gegenständen von Gräbern erfüllt darüber hinaus den Strafbestand des Diebstahls.“ Wikipedia

Eine Grabschändung ist kein Kavaliersdelikt. Auch wenn das Stehlen von Blumenschmuck als „Ordnungswidrigkeit“ gilt, es ist niedrig und widerwärtig. Aber was bringt Menschen dazu einen Baum von einem Grab zu stehlen? Es ist nur ein kleiner Baum und doch vielleicht unersetzlich. Der Dieb weiß das nicht. Es kümmert ihn nicht. Er nimmt ihn einfach dem dort Begrabenen und seinen Angehörigen weg.

Was für eine anwidernde Geschichte. Doch genau so hat es sich zugetragen…

Schreibe ein Kommentar

Some HTML is OK