„Frohes Neues!“ Ich weiß nicht wie oft ich diesen Wunsch in den letzten Tagen gehört habe. Dagegen ist auch im Grunde nichts einzuwenden – ist ja gut gemeint -, würde es am 6. Januar dann nicht doch ein wenig abgedroschen klingen.
Aber ich tue den Wünschenden Unrecht: Laut Knigge ist dieser Wunsch bis einschließlich 7. Januar durchaus gesellschaftsfähig und darf nach Belieben angewandt werden. Bei engen Freunden, die man nach dem 7. Januar trifft, darf man auch über dieses Datum hinaus Wünsche für das neue Jahr äußern. Also: Wer mag darf dann morgen noch. Aber dann ist Schluss!
Übrigens: Frohes Neues, falls ich da noch nicht erwähnt haben sollte…