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Veröffentlicht: 14 Jahren her

Beratungsprotokoll

Gestern habe ich nach einiger Zeit wieder einen Termin bei der Anlageberaterin der Bank meines Vertrauens gehabt. Nicht für mich nahm ich diesen Termin wahr, sondern für meine Mutter, um deren Finanzen ich mich bereits seit einigen Jahren kümmere.Das Gespräch verlief wie immer produktiv – bei dem niedrigen aktuellen Zinsniveau hätte ich besser Geld ausgeliehen, anstatt es neu anzulegen -, endete aber mit einer Kuriosität (schönes Wort!): Mit dem Beratungsprotokoll.

Das Beratungsprotokoll ist gesetzlich vorgeschrieben und hat die Aufgabe, den Hergang und das Ergebnis des Beratungsgesprächs zu dokumentieren. Es soll dem Anleger Schutz bieten vor unlauterer Beratung. So weit – so gut.

Was mich hingegen wunderte ist, dass viele Fragen allein der Feststellung meiner persönlichen Situation dienten: Neben den persönlichen Daten wurden Schulabschluss, Beruf, derzeitiges Einkommen, aktuelles Vermögen und einiges mehr abgefragt. Meine Beraterin beteuerte, dass sie diese Daten aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Protokollstruktur erheben müsse.

Wenn ich als Bank diese Daten besitzen würde, wären mir Tür und Tor geöffnet zur Akquisition: Mit Kenntnis der Einkommensverhältnisse und Ersparnisse liegen die Eckpunkte für eine individuelle Produktauswahl auf der Hand.

Merkwürdig und nicht weniger kurios als das Beratungsprotokoll (von dem ich keine Kopie bekam) war der letzte Fragebogen, mit dem ich erklären konnte, ob man mich künftig anrufen dürfen oder nicht. Natürlich möchte ich, dass meine Beraterin mich – wenn nötig – anrufen darf. In Zusammenhang mit den Daten aus dem Beratungsprotokoll darf ich also mit maßgeschneiderten Angeboten rechnen, oder?

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